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Wollen Sie wissen, welche Belastungen Ihre Mitarbeiter/innen täglich erleben?
Dann nehmen Sie das richtige Instrument und sichern Sie sich damit eine nützliche Grundlage für Maßnahmen und Nachhaltigkeit!

Wir führen Sie gerne durch den Dschungel der Evaluierungsverfahren!

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Die Novelle des Arbeitnehmerschutzgesetzes (ASchG) verlangt seit 1.1.2013 die Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen. Lesen Sie mehr…

Diese Forderung hat viel Wirbel um eine sehr sinnvolle Sache erzeugt! Aber der Wirbel bringt auch viel Unruhe und Unsicherheit im Dschungel der vielen Verfahren zur Feststellung von psychischen Belastungen im Arbeitsalltag. Nicht jedes Verfahren ist für die Feststellung geeignet. Nicht jedes Verfahren liefert Ergebnisse, die für Sie nützlich sind!
Die Evaluierung von psychischen Bedingungen sieht vor, dass

identifiziert werden und mit geeigneten Maßnahmen behoben werden müssen. Lesen Sie mehr…

Je nach Größe des Betriebes, nach Struktur des Unternehmens (Filialnetz, mehrere Standorte), nach Anzahl der verschiedenen Berufsgruppen im Betrieb muss das geeignete Verfahren gewählt werden. Es ist unzureichend, eine Checkliste oder einige zusätzliche Fragen in eine bestehende MitarbeiterInnen-Befragung aufzunehmen.  
Bei einer Evaluierung von arbeitsbedingten psychischen Belastungen geht es in erster Linie darum, die möglichen Gefährdungsfelder und schon vorhandenen Belastungsfelder mittels einer Analyse im gesamten Unternehmen (bei allen Mitarbeiter/innen) zu identifizieren. Die zu setzenden Maßnahmen sollen sich adäquat aus den Ergebnissen ableiten lassen.

manageHealth – als arbeitspsychologisches Institut - hat für die Erfüllung der gesetzlichen Forderungen passende Varianten von Evaluierungsverfahren: 

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