Die Novelle des ASchG stellt nun klar, dass unter Gefahren neben physischen auch psychische Belastungen gemeint sind. Diese Klarstellung dient der stärkeren Betonung arbeitsbedingter psychischer Belastungen, die zu Fehlbeanspruchungen führen. Damit soll auch ein Bewusstseinsbildungsprozess bei den Verantwortlichen in den Betrieben unterstützt und die Auseinandersetzung mit diesem Thema in den Betrieben intensiviert werden.
Die psychische Gesundheit wird nun gleichwertig neben der körperlichen Gesundheit ins Zentrum des Arbeitsnehmerschutzes gestellt.
Das Merkblatt zur Durchführung von Evaluierungen können Sie hier downloaden.